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Realsteuerhebesätze

Steuersätze

Als Realsteuern werden die Gewerbe- sowie die Grundsteuer bezeichnet. Diese Steuerarten stellen eine bedeutende kommunale Einnahmequelle dar. Zur Ermittlung der individuellen Steuerlast wird jeweils der Steuermessbetrag, welcher durch die Finanzverwaltung festgesetzt wird, mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Die Hebesätze werden mit der Haushaltssatzung festgesetzt.

Im Falle der Stadt Grafenau betragen die derzeit aktuellen Steuerhebesätze:

 
  1. Grundsteuer
    für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 340 v.H.
    für Grundstücke (B) 340 v.H.
     
  2. Gewerbesteuer 380 v.H.
 

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform

Textbeitrag für kommunale Veröffentlichungen (pdf)

Kontakt

Stadtverwaltung Grafenau
Kämmerei

Herr Florian Hackl
08552 962339
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