Wasserversorgung
Städtisches Wasserwerk
Das Personal unseres Wasserversorgungsunternehmens ist zuständig von der Wasserfassung bis hin zum Einbau des Wasserzählers.
Weitere Informationen finden Sie unten aufgeführt:
Für Bauherren:
Antrag auf Bau- oder Hauswasseranschluss
Bevor die Verbrauchsleitungen auf den Baugrundstücken hergestellt oder wesentlich geändert werden, ist der Stadt ein entsprechender Antrag mit den folgenden Unterlagen in doppelter Ausfertigung vorzulegen:
- eine Beschreibung der geplanten Verbrauchsleitungen und ein Lageplan
- der Name des Unternehmers, der die Leitungen errichten soll
- Angaben über eine etwaige Eigenversorgung
- im Falle des § 4 Abs. 3 WAS die Verpflichtung zur Übernahme der Mehrkosten (§ 11 Abs. 1 WAS)
Die Hausinstallation - nichts für Heimwerker
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Trinkwasser-Hausinstallation ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Diese Arbeiten dürfen nur durch ein im Installateurverzeichnis eingetragenes, sachkundiges Installateurunternehmen durchgeführt werden. Dieses kennt die ortsspezifischen Gegebenheiten und ist über den aktuellen Stand der Technik informiert. Innerhalb der Hausinstallation sind nur jene Materialien und Produkte zu verwenden, die das Prüfzeichen einer anerkannten Zertifizierungsstelle tragen, z. B. das DIN/DVGW-Prüfzeichen. Nur wenn die Hausinstallation fachgerecht ausgeführt wurde, haben Sie lange Freude an der Anlage und der gewünschte Komfort stellt sich auch tatsächlich ein.
Antrag auf Inbetriebnahme der Wasserverbrauchsleitungen
Die Inbetriebnahme der privaten Verbrauchsleitungen ist durch das Installationsunternehmen bei der Stadt zu beantragen. Der Anschluss der privaten Verbrauchsleitungen an das Verteilungsnetz und die Inbetriebnahme erfolgen durch die Stadt oder ihren Beauftragten (§ 11 Abs. 5 WAS)
Formular:
Antrag auf Inbetriebnahme der Wasserverbrauchsleitungen
Installateurverzeichnis
Gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 WAS dürfen im Gebiet der Stadt Grafenau die Errichtung und wesentliche Veränderungen der gesamten Wasserversorgungsanlage auf den Grundstücken oder in den Gebäuden hinter der Übergabestelle (=Anlagen der Grundstückseigentümer) nur durch die Stadt Grafenau oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in das Installateurverzeichnis der Stadt Grafenau oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist.
Sonstige Informationen:
Auskunft über Trinkwasserqualität und Wasserhärte
Härtebereich nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
Wasserversorgungsanlage Grafenau Hochzone/Schlag und Großarmschlag: Prüfbericht vom 07.06.2023
Wasserversorgungsanlage Neudorf/Grafenau-Niederzone: Prüfbericht vom 07.06.2023
Wasserversorgungsanlage Liebersberg - Schlag: Prüfbericht vom 07.06.2023
Wasserversorgungsanlage Haus i. Wald: Prüfbericht vom 07.06.2023
Wasserversorgungsanlage Rosenau - Einberg: Prüfbericht vom 09.06.2023
Inselversorgung der Wasserversorgung Bayer. Wald: Prüfbericht vom 07.06.2023
Private Hausbrunnen und Regenwassernutzung im Haushalt (Eigenwasserversorgungsanlagen)
Regenwassernutzungsanlagen und private Hausbrunnen sind Eigenwasserversorgungsanlagen. Diese sind gebäudetechnische Anlagen, die wie eine Heizung oder Klimaanlage einen technischen Mindeststandard erfüllen müssen und einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Eine Kostenersparnis durch die Nutzung von Regenwasser im Haushalt ist unwahrscheinlich, da Anschaffungs- und Wartungskosten vergleichsweise hoch sind. Wenn Sie sich, ungeachtet wirtschaftlicher Überlegungen, dennoch für eine Regenwassernutzungsanlage entscheiden, so achten Sie bitte darauf, dass Sie den Betrieb dieser Anlage rechtzeitig bei der Stadt Grafenau beantragen und die Inbetriebnahme sowohl der Stadt als auch dem Gesundheitsamt anzeigen. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung ebenfalls für bestehende Anlagen. Gemäß der Wasserabgabesatzung der Stadt Grafenau ist die Nutzung von Eigenwasserversorgungsanlagen nur für die Gartenbewässerung, die Toilettenspülung und für das Tränken der Tiere auf einem landwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Falls Dachflächenablaufwasser oder Wasser aus privaten Hausbrunnen zur Toilettenspülung verwendet wird, ist ein geeichter, elektronischer Wasserzähler (der von der Stadt Grafenau zur Verfügung gestellt wird) zur Erfassung des in die Kanalisation eingeleiteten Wassers durch ein Installationsunternehmen zu montieren. Der Zählereinbau ist mit der Stadt Grafenau abzustimmen.
Die satzungswidrige Nutzung von Eigenwasserversorgungsanlagen, sowie der nicht genehmigte Betrieb einer solchen sind keine Kavaliersdelikte. In der Folge muss mit der Nacherhebung von Kanalgebühren und der Einleitung eines Bußgeldverfahrens gerechnet werden. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Anschlussnehmer, die ehrlich und gewissenhaft ihre Wasser- und Abwasserabgaben entrichten, kann ein satzungswidriges Verhalten auf Kosten der Allgemeinheit nicht toleriert werden. Als Wasserversorgungsunternehmen müssen wir bei Verstößen auch deshalb tätig werden, weil aus seuchenhygienischen Gründen, insbesondere bei (der nicht zulässigen) Verbindung zwischen dem Leitungssystem der Eigenwasserversorgungsanlage und dem öffentlichen Versorgungsnetz, die hervorragende Qualität unseres Trinkwassers gefährdet wäre (§ 17 Abs. 2 Trinkwasserverordnung und DIN 1988 Teil 4, Abs. 3.2.1). Außerdem kann die Kommune ihren Pflichtaufgaben eine gute und kostengünstige Wasserver- und Abwasserentsorgung nur dann gewährleisten, wenn sie als Gegenleistung die Gebühren erhält, die sie für notwendige Investitionen und zur Deckung der Betriebskosten benötigt.
Forumular:
Antrag zum Betrieb einer Eigenwasserversorgungsanlage
Hinweis:
Regenwassernutzungsanlagen
Trinkwasser-Installation bei Nutzung in der Vieh- und Landwirtschaft
Regelmäßiger Austausch der Wasseruhr
Ihren Wasserverbrauch ermitteln wir mit einem Wasserzähler, umgangssprachlich auch Wasseruhr genannt. Er ist im Wasserzählerbügel in Ihrem Haus installiert oder bei überlangen Hausanschlussleitungen im Wasserzählerschacht. Um jederzeit eine korrekte Erfassung Ihres Wasserverbrauchs zu garantieren, wird der Wasserzähler in der Regel von uns alle sechs Jahre kostenlos gegen einen Neuen ausgetauscht. So schreibt es das Eichgesetz vor. Mit der Einführung der elektronischen Wasserzähler, nutzen wir die Möglichkeit der Verlängerung der Eichgültigkeit mittels einem sogenannten Stichprobenverfahren.
Hierzu muss eine gewisse Anzahl von Wasserzählern eines Eichjahres ausgetauscht und durch eine akkreditierte Prüfstelle für Messinstrumente überprüft werden. Waren bei diesen Wasseruhren keine Beanstandungen, dürfen die restlichen Zähler mit demselben Eichjahr, weitere 3 Jahre eingebaut bleiben. Die auszutauschenden Wasserzähler werden mittels Losverfahren von der Prüfstelle ausgewählt und durch unser Wasserwerkspersonal ausgewechselt.
Hinweis:
Rohrbrüche
Im Wasserleitungsnetz der Stadt Grafenau, das ca. 114 km Hauptleitungen und ca. 58 km Wasserhausanschlussleitungen umfasst, entstehen immer wieder Rohrbrüche. Durch dieses meist unterirdisch austretende Wasser, können unter Umständen Schäden an Gebäuden, Straßen und Wegen auftreten und wirken sich zu guter Letzt auch negativ auf die Bilanz des Wasserwerkes aus. Um die Wasserverluste in einem erträglichen Rahmen zu halten und Rohrbrüche so schnell wie möglich aufzuspüren, ist das Wasserwerk mit Fernüberwachungssystemen und Leckortungsgeräten gut ausgestattet. Die meisten Rohrbrüche können nur durch erheblichen technischen Aufwand geortet werden. Da kleinere Leckagen an den Wasserhausanschlussleitungen oft erst spät durch das Personal des Wasserwerkes entdeckt werden können, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:
Achten Sie beim Betreten des Kellers oder beim Ablesen des Wasserzählers auf Geräusche wie Rauschen oder Zischen! Falls Sie ein solches Geräusch wahrnehmen, kontrollieren Sie bitte, ob in diesem Moment eine Wasserentnahme in Ihrem Gebäude stattfindet. Falls dem nicht so ist, ist zu vermuten, dass sich eine Leckage an der Hausanschlussleitung außerhalb Ihres Gebäudes befindet.
Wir bitten Sie, solche Feststellungen dem städtischen Wasserwerk umgehend mitzuteilen.
Die Kosten, welche durch Reparatur, Tiefbauarbeiten etc. entstehen, gehen auf öffentlichem Grund zu Lasten der Stadt Grafenau. Der Aufwand auf dem Privatgrundstück ist vom Eigentümer zu erstatten.
Hinweis:
Wasser sparen aus der Sicht eines Wissenschaftlers
Richtiger Umgang mit Trinkwasser und Trinkwasser-Installation
Befüllen und Entleeren von Swimmingpools
Wichtiger Hinweis für Hauseigentümer zur Erdung bzw. zum Potentialausgleich
Wasserversorgungsanlage der Stadt Grafenau
Die Wasserversorgungsanlage der Stadt Grafenau wird in folgende Bereiche unterteilt:
Wasserversorgungsanlage Grafenau Hochzone / Schlag und Großarmschlag (Zweckverband Rachelwasser)
Mitglieder des Zweckverbandes Rachelwasser sind die Gemeinde Spiegelau und die Stadt Grafenau.
Die 12 Quellen werden in der Aufbereitungsanlage am Fuße des Rachels (Gfällparkplatz) entsäuert. Von dort aus fließt das Trinkwasser dem Hochbehälter List zu. Von hier nimmt es den Weg nach Grafenau zum Hochbehälter Schwaimberg, zunächst über Großarmschlag.
Großarmschlag wird im Regelfall komplett mit Rachelwasser versorgt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Ortsteil Großarmschlag ganz oder teilweise mit Waldwasser aus der Trinkwassertalsperre Frauenau zu versorgen.
Einzelanwesen, die an der Zulaufleitung zwischen Großarmschlag und dem Hochbehälter Schwaimberg angeschlossen sind: Grüberschlag 30 und 32, Reismühle 7, 9 und 11, Rosenauer Str. 50
Der Hochbehälter Schwaimberg in Grafenau, versorgt außer dem Ortsnetz Grafenau, auch die Hochbehälter Voitschlag und Büchelfeld. Es werden folgende Straßenzüge und Ortsteile mit Rachelwasser versorgt:
Familienferiendorf, Guldenstraße, Am Schwaimberg, Rachelweg, Arberweg, Pfarrer-Rankl-Straße, Lusenstraße, Koeppelstraße, Am Turmacker, Mospurgerstraße, Rübezahlweg, Oheleiten, Ohetal 32+43, Martin-Luther-Straße, Seybererweg bis HNr. 8, Hochstraße, Waldschmidtstraße, Friedhofstr., Hauptstr. 22+24, Rosenauer Straße, Schwarzmaierstraße, Weilergarten, Ulrichstr., Karlstraße, Steinberg, Heinrichstraße, Bergreichensteiner Straße, Wenzelstraße, Gunterstraße, Finkenweg, Sachsenring, Sachsensteig, Wittelsbacher Straße, Vormbacher Weg, Amselweg, Halserweg, Grüber Straße, Leuchtenberger Weg, Ortenburger Weg, Pandurengasse, Scharrerstraße, Bahnhofstraße, Bahnhofplatz, Kröllstraße, Buchdruckergasse, Spitalstraße 2, 4, 6, 7, 10, 11, 14, 16, 18 und 20, Elsenthaler Straße, Grafenhütter Weg, Bärnsteiner Weg, zur Schleif, Frauenberg.
Voitschlag, Grafenhütt, Bärnstein, Elsenthal, Elsenthal Siedlung, Gehmannsberg, Jägerreith, Köpplhof, Hötzhof, Oberhüttensölden, Unterhüttensölden.
Zum Brudersbrunn (außer 1, 4+6), Spechtweg, Salzherrnstraße (außer 1, 3, 5, 24), Schlehdornweg, Schwedensteig, Schneeweg 3.
Auskunft über die Trinkwasserqualität:Prüfbericht vom 12.12.2024
Wasserversorgungsanlage Neudorf / Grafenau-Niederzone
Aus den Quellgebieten Elmberg, Elmberg (Frischquelle) und Neudorf, wird das Quellwasser über drei Pumpwerke in den Hochbehälter Elmberg gepumpt. Hier wird das Rohwasser aufbereitet (entsäuert und UV behandelt), gespeichert und verteilt. Es werden folgende Orte und Straßenzüge versorgt:
Elmberg, Neudorf, Lichteneck, Lindenhof, Seiboldenreuth, Grotting, Arfenreuth, Sonnenstraße, Seesteig, Freyunger Straße, ZV Sport- u. Erholung (Kurpark und Freibad) Mühlsteig, Am Point, Spitzbergweg, Ohetal 7+9, Galgenau, Venusberg, Stifterstraße, Seybererweg 9+11, Rathausgasse, Schusterbeckstraße, Stadtplatz, Kröllstraße, Buchdruckergasse, Hauptstraße außer 22+24.
Auskunft über Trinkwasserqualität:Prüfbericht vom 13.12.2024
Wasserversorgungsanlage Liebersberg - Schlag
Das Quellwasser der Ederquelle fließt in freiem Gefälle dem Pumpwerk Liebersberg zu. Hier wird das Rohwasser aufbereitet (entsäuert und UV behandelt). Nach der Aufbereitung muss das Trinkwasser in den Hochbehälter Liebersberg gepumpt werden. Dem Hochbehälter Schlag fließt das Reinwasser in freiem Gefälle zu.
Folgende Ortsteile und Straßenzüge werden mit Liebersberger Wasser versorgt:
Liebersberg, Moosham, Liebersberger Str.
Schlag (Dorf), Schärdinger Straße, Säumersteig, Salzherrnstraße. 1, 3, 5+24, Schwalbenweg, Sperberweg, Starenweg, Sandsteig, Schneeweg 2+4, Zum Brudersbrunn 1, 4+6, Spitalstraße 13, 13a, 13b, 15, 17, 21, 24, 25, 27, 29, 30, 32, 33, 44, 46 und 52.
Auskunft über die Trinkwasserqualität:Prüfbericht vom 13.12.2024
Wasserversorgungsanlage Haus i. Wald
Die vier Further Quellen werden vom Pumpwerk Furth, die vier Haselberg Quellen vom Pumpwerk Haselbach zum Hochbehälter Haus i. Wald gepumpt, dort entsäuert, gespeichert und verteilt.
Folgende Orte und Straßenzüge werden aus dem Hochbehälter Haus i. Wald versorgt:
Haus i. Wald, Haselbach, Furth, Biberbach (Markt Perlesreut)
Auskunft über die Trinkwasserqualität:Prüfbericht vom 13.12.2024
Wasserversorgungsanlage Rosenau - Einberg
Das Trinkwasser für die Wasserversorgungsanlage Rosenau wird von der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte bezogen. Es ist aber auch möglich, die Ortsnetze mit Fernwasser aus der Trinkwassertalsperre Frauenau zu versorgen.
Folgende Orte und Ortsteile werden aus dem Hochbehälter Rosenau (J = 125 m³) versorgt:
Rosenau, Einberg, Himmelreich
Aufkunft über die Trinkwasserqualität: Prüfbericht vom 02.12.2024
Inselversorgung der Wasserversorgung Bayer. Wald (WBW)
Grüb und Grüberschlag Süd
Hörmannsberg und Heinrichsreit
Harschetsreuth und Stöckelholz
Harretsreuth
Judenhof und Schildertschlag
Industriegebiet Reismühle
Schlageröd
Nendlnach
Auskunft über die Trinkwasserqualität: Prüfbericht vom 22.10.2024
Kontakt
Städtisches Wasserwerk
Frauenberg 17
94481 Grafenau
08552 9739908
0171 9350337
08552 973675
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Ansprechpartner:
Herr Roman Böhm (Wassermeister)
Herr Simon Lentner (Stellvertreter)