Lebenslagen
Einspruch, Widerspruch und Prozess
Gegen förmliche Bescheide können Rechtsbehelfe (Einspruch, Widerspruch) oder unmittelbar Klage einlegt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bescheid beigefügt wird.
- Eingliederungshilfe, Beantragung eines Schiedsverfahrens
- Familiengericht, Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
- Jugendhilfe, Beantragung eines Schiedsverfahrens
- Kommunen, Rechtsaufsicht
- Pflegeversicherung, Beantragung eines Schiedsverfahrens
- Prozessvertretung, Vertretung des Freistaats Bayern als Prozesspartei
- Sozialhilfe, Beantragung eines Schiedsverfahrens
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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