Lebenslagen
Bearbeitung
Verwaltungsverfahren beginnen durch eine Antragstellung oder von Amts wegen.
- Außerbayerische Hochschule, Beantragung der Feststellung zum Betrieb einer Niederlassung oder sonstigen Bildungseinrichtung
- Nichtstaatliche Hochschule, Beantragung der staatlichen Anerkennung
- Naturdenkmäler, Festsetzung
- Landesplanerische Stellungnahmen, Abgabe
- Jugendhilfeplanung, Durchführung
- Inanspruchnahme staatlicher Unterkünfte und anderer Sachleistungen, Erhebung von Kosten
- Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen, Erstellung von Stellungnahmen
- Hochschule, Beantragung einer Beschäftigungsgenehmigung für hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an nichtstaatlichen Hochschulen
- Gesundheitliche Aufklärung und Beratung, Inanspruchnahme und Informationen zur Selbsthilfe
- Bergbau, Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
- Verwaltungssachen aus dem Ausland, Beantragung von Amts- und Rechtshilfeersuchen
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
