Lebenslagen
Antragsentgegennahme
Anträge in Verwaltungsverfahren von Behörden und Einrichtungen werden schriftlich oder zur Niederschrift entgegengenommen. Bestimmte Angelegenheiten können auch mündlich beantragt werden. Im Rahmen der eGovernment-Aktivitäten sind zunehmen auch Online-Antragsstellungen möglich.
- Antragsservice, Unterstützung durch Gemeinde
- Zweckverbandssatzung, Beantragung der Genehmigung
- Zweckverband, Anzeige und Beantragung der Genehmigung von Änderungen
- Kur-, Luftkur- und Erholungsort, Beantragung einer Anerkennung
- Heime für Minderjährige, Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Heilquelle, Beantragung einer staatlichen Anerkennung
- Eheaufhebung, Mitteilung von Aufhebungstatbeständen
- BayernCloud Schule, Anmeldung zur Nutzung
- Asylbewerber, Beantragung einer Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche durch den Bezirk
- Asylbewerber, Beantragung einer Kostenerstattung durch Kreisverwaltungsbehörden
- Zweckvereinbarung, Anzeige und Beantragung einer Genehmigung
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr