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Lebenslagen

Haushaltsaufstellung

Behörden stellen einen Haushaltsplan auf. Dieser beinhaltet die geplanten Einnahmen und Ausgaben und verteilt diese auf Haushaltsstellen. Rechtlich verbindlich wird der Haushalt durch ein Gesetz des Landtags (für die Staatsverwaltung) bzw. bei Kommunen durch eine Satzung.

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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  • Freitag
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