Lebenslagen
Terrorabwehr
Bestimmte Unternehmen müssen sich gegen Anschläge wappnen. Dazu müssen ggf. Gebäude oder Anlagen (z. B. Atomanlagen) besonders geschützt werden.
- Geldwäsche, Durchführung der Aufsicht
- Geldwäsche, Erstattung einer Verdachtsmeldung
- Terrorismusfinanzierung, Durchführung der Aufsicht
- Whistleblowermeldung, Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen im Nichtfinanzsektor
- Whistleblowermeldung, Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen in Spielbanken
- Whistleblowermeldung, Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen von Notaren
- Whistleblowermeldung, Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen von Rechtsanwälten
- Whistleblowermeldung, Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen von Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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