Lebenslagen
Beschwerden und Petitionen
Unternehmer haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
- Eisenbahninfrastruktur, Einreichung einer Diskriminierungsanzeige
- Forstrecht, Beantragung einer Entscheidung zu Regelung oder Ablösung von Forstrechten
- Geoblocking, Einreichung einer Beschwerde wegen Verletzung der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung
- Internet-, Mobilfunk- oder Festnetzanbieter, Einreichung von Beschwerde oder Übermittlung einer Anfrage
- Kartellrechtsverstöße, Übermittlung von anonymen Hinweisen
- Kartellrechtsverstöße, Übermittlung von Eingaben oder Beschwerden
- Post- und Paketdienstleister, Einreichung einer Beschwerde
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr