Lebenslagen
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz bewahrt die Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen am Arbeitsplatz. Auch die Gesundheitsförderung sowie die Mobilisierung der körperlichen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten gehören zum Arbeitsschutz.
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten, Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige
- Sonn- und Feiertage, Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern
- Mutterschutz, Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
- Lenk- und Ruhezeiten, Überwachung
- Kündigungsschutz, Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
- Feuerwerk, Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Explosionsgefährliche Stoffe, Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
- Explosionsgefährliche Stoffe, Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
- Berufskrankheit, Anzeige bei Verdacht
- Bergbau, Anzeige der Bestellung einer verantwortlichen Person
- Bauvorhaben, Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
- Bauarbeiterschutz, Überwachung
- Asbesthaltige Materialien, Anzeige von Tätigkeiten
- Arbeitszeit, Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe
- Arbeitszeit, Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen
- Arbeitssicherheit, Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Überwachungsbedürftige Anlagen, Kontrolle
Kontakt
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Grafenau
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94481 Grafenau
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