Lebenslagen
Export von Waren und Dienstleistungen in EU- und Nicht-EU-Staaten
Bestimmte Branchen müssen beim Export von Waren und Dienstleistungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten Besonderheiten beachten.
- Arzneimittel, Beantragung eines Exportzertifikats
- Kulturgutschutz, Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung
- Medizinprodukte, Beantragung einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit
- Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern, Beantragung einer Genehmigung
- Tiere und Waren tierischer Herkunft, Überwachung des Handels
- Veterinärbescheinigung für Tiere, Beantragung
- Waffen und Munition, Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr