Lebenslagen
Versicherungen für Mitarbeiter
Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie Ihre Beschäftigten bei der Sozialversicherung anmelden. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.
- Gesetzliche Unfallversicherung, Anmeldung eines Unternehmens
- Landwirtschaftliche Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse, Anmeldung von landwirtschaftlichen Unternehmen
- Landwirtschaftliche Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse, Anmeldung von mitarbeitenden Familienangehörigen
- Sozialversicherung, Abmeldung eines Arbeitsnehmers
- Sozialversicherung, Anmeldung eines Arbeitnehmers
- Sozialversicherung, Sofortmeldung eines Arbeitnehmers
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
