Lebenslagen
Amtliche Beglaubigungen
Für einige Amtswege müssen Sie Dokumente oder Unterschriften beglaubigen lassen, da diese sonst von den Behörden nicht anerkannt werden. Dies gilt besonders für ausländische und fremdsprachige Dokumente.
- Amtliche Beglaubigung, Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
- Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille
- Urkunden von bayerischen Gerichten oder Notaren zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Vorbeglaubigung für die Legalisation
- Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen zur Verwendung im Ausland, Beantragung einer Apostille oder Vorbeglaubigung für die Legalisation
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
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