Lebenslagen
Reisepass
In Deutschland gilt die Ausweispflicht. Diese erfüllen Sie beispielweise wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen und auf berechtigtes Verlangen vorlegen. Sie können ihn auch als Reisedokument verwenden.
- Diplomatenpass oder Dienstpass, Beantragung
- Personalausweis, Reisepass und eID-Karte, Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
- Reisedokumente für Kinder, Beantragung
- Reisepass, Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
- Reisepass, Auskunft über den Bearbeitungsstand
- Reisepass, Beantragung
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten
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08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr