Lebenslagen
Fahrzeuganmeldung und -abmeldung
Wenn Sie ein neues Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie dieses anmelden, um es im Straßenverkehr benutzen zu dürfen. Ein nicht mehr verwendetes Fahrzeug ist außer Betrieb zu setzen.
- Kraftfahrzeug, Beantragung der Außerbetriebsetzung
- Kraftfahrzeug, Beantragung der Neuzulassung
- Kraftfahrzeug, Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug, Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen
- Kraftfahrzeug, Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
- Kraftfahrzeug, Informationen zur Fahrzeugzulassung
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr