Lebenslagen
Adressänderungen
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse verschiedenen Behörden und Stellen bekannt geben. Gesetzlich vorgeschrieben sind insbesondere die Adressänderungen in Ihren Ausweisdokumenten und den Fahrzeugpapieren. Falls Sie Kindergeld erhalten, setzen Sie auch die Familienkasse darüber in Kenntnis.Teilen Sie die neue Adresse aber auch Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank, Ihren Versicherungsunternehmen, Vereinen, dem Telefonanbieter, Kabelanbieter, Verkehrsunternehmen, Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser und Fernwäme mit.
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr