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Dienstleistungen

Gesundheitsschädlinge, Meldung eines Befalls

Das Gesundheitsamt kann die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.

Beschreibung

Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.

Unter Gesundheitsschädlingen sind Tiere zu verstehen, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.

Voraussetzungen

Voraussetzung für das Anordnen von erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen sind:

1. Feststellung von Gesundheitsschädlingen und

2. Feststellung, dass die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden.

Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen. Im Falle, dass Bürgerinnen und Bürger Gesundheitsschädlinge feststellen, wird empfohlen die Gesundheitsämter zu benachrichtigen.

Verfahrensablauf

Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat das Gesundheitsamt die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landratsamt Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
+49 8551 57-0
+49 8551 57-4507
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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