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Dienstleistungen

Sozialversicherungsausweis, Beantragung bei der Deutschen Rentenversicherung

Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.

Beschreibung

Der Sozialversicherungsausweis ist ein Schreiben, auf dem neben Ihren persönlichen Daten Ihre Sozialversicherungsnummer steht.

Die Sozialversicherungsnummer wird von Ihrem Arbeitgeber bei allen Meldungen an die Sozialversicherung (zum Beispiel An-, Ab- oder Jahresmeldungen) verwendet, um Sie zu identifizieren. Die Sozialversicherungsnummer bleibt lebenslang gleich. Unter dieser Nummer führt die Rentenversicherung Ihr Versichertenkonto.

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis

  • online,
  • bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder
  • bei der Krankenkasse beantragt werden.

Wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Haben Sie noch keine Sozialversicherungsnummer ist die Anmeldung auch ohne Sozialversicherungsnummer möglich. Die Anmeldung durch den Arbeitgeber löst dann die Neuvergabe einer Sozialversicherungsnummer aus. Ihr Sozialversicherungsausweis wird Ihnen automatisch zugeschickt.

Außerdem brauchen Sie den Sozialversicherungsausweis, wenn Sie eine Sozialleistung beantragen, zum Beispiel Arbeitslosengeld.

Wenn sich Ihr Name ändert, beispielsweise im Zuge einer Heirat, erhalten Sie automatisch einen neuen Sozialversicherungsausweis.

Hinweis: Auf Ihrem Sozialversicherungsausweis werden Ihre Daten zusätzlich als maschinenlesbarer Code (QR-Code) dargestellt.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse beantragt werden.

Sie erhalten Ihren Sozialversicherungsausweis per Post an Ihre Meldeadresse.

Hinweise

N/A

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Nach der Beantragung wird Ihr Sozialversicherungsausweis innerhalb von 14 Tagen an Ihre Meldeadresse gesendet.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Online Verfahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
+49 234 304-0
+49 234 304-66050
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 30 865-0
+49 30 865-27240
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Am Alten Viehmarkt 2
84028 Landshut
+49 871 81-0
+49 871 81-2140
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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  • Montag bis Donnerstag
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