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Dienstleistungen

Tarifbeschäftigte an Schulen, Beantragung einer Teilzeitbeschäftigung oder Sonderurlaub

Im Rahmen der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen können Tarifbeschäftigte an Schulen eine Teilzeitbeschäftigung oder Sonderurlaub beantragen.

Beschreibung

Die Regierung ist für das tarifliche Personal (z. B. Verwaltungsangestellte, Ganztagsbetreuungskräfte, Drittkräfte) das an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen / Berufsoberschulen) sowie an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrer/-innen und Förderlehrer/-innen beschäftigt ist, zuständig.

Das Landesamt für Schule ist für das tarifliche Personal an staatlichen Gymnasien (einschließlich Heimschulen, Studienkollegs und Kollegs), Realschulen und Beruflichen Oberschulen zuständig.

Tarifbeschäftigte haben nach tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Eine solche Teilzeitbeschäftigung oder Sonderurlaub ist bei der zuständigen Regierung zu beantragen.

Voraussetzungen

Die/der Beschäftigte reicht den Antrag über die Schulleitung und das Staatliche Schulamt (bei Beschäftigungen an Grund- und Mittelschulen) bei der Regierung ein.

Die Regierung entscheidet über den Antrag und ändert gegebenfalls den Arbeitsvertrag ab bzw. gewährt den Sonderurlaub.

Fristen

Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor den vom Staatlichen Schulamt bzw. von der Regierung gesetzten Terminen erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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