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Dienstleistungen

Staatsangehörigkeit, Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.

Beschreibung

Es kommt vor, dass Mehrstaater ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen oder möchten, z. B. weil Sie in die Armee oder den öffentlichen Dienst eines anderen Staates (dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzen) eintreten oder dort ein politisches Amt übernehmen wollen. In diesem Falle besteht die Möglichkeit auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten.

Zum Nachweis des Verzichtes auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird eine Verzichtsurkunde ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Nachgewiesener Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit
  • kein Vorliegen von Versagungsgründen

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Verzicht ist schriftlich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt) zu stellen.

Die Verzichtsurkunde wird nach Prüfung der Voraussetzungen und Versagungsgründe durch die zuständige Behörde ausgehändigt.

Hinweise

Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit dem Tag der Aushändigung der Verzichtsurkunde, welche in der Regel durch die zuständige Behörde erfolgt, wirksam. Bitte beachten Sie, dass Sie ab diesem Zeitpunkt von deutschen Stellen als Ausländer behandelt werden. Bei der Aushändigung werden der deutsche Pass und/oder Personalausweis eingezogen.

Als aktiver Beamter, Richter, Soldat oder sonst in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehend, können Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie Ihren dauernden Aufenthalt seit mindestens 10 Jahren im Ausland haben.

Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann zudem Auswirkungen auf ein bestehendes öffentliches Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis), oder auf laufende oder künftige Versorgungsbezüge (z. B. Ruhegehalt / Rentenbezüge, Waisen-, Witwengeld) haben.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Bezügestelle vor Antragstellung, ob und inwieweit Ihnen durch die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit etwaige (finanzielle) Nachteile entstehen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde
  • Nachweis zum Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit (im Regelfall Nationalpass)
  • Genehmigung des deutschen Familiengerichtes bei minderjährigen oder unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern

    Bei Minderjährigen und unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern ist eine Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichtes (beim Amtsgericht) möglich. Das entsprechende Verfahren beim Geri

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wehrersatzbehörde bei der Wehrpflicht nach § 1 Wehrpflichtgesetz (WPflG) unterliegenden Personen

    Bei der Wehrpflicht nach § 1 WPflG unterliegenden Personen ist eine Entlassung nur möglich, wenn die Wehrersatzbehörden (Karrierecenter der Bundeswehr) keine Bedenken haben. Dies gilt unabhängig davon, dass die Wehrpflicht seit 01.07.2011 ausgesetzt is

Kosten

Das Verfahren zum Verzicht ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Regionale Ergänzung - Staatsangehörigkeit, Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Online Verfahren

Landratsamt Freyung-Grafenau

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Zuständiges Amt

Landratsamt Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
+49 8551 57-0
+49 8551 57-4507
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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