Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Dienstleistungen

Sparkassen, Aufsicht

Die Regierungen üben unter der Leitung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration die Aufsicht über die Sparkassen aus.

Beschreibung

Die Sparkassen in Bayern werden von den Kommunen (Landkreisen, Städten und Zweckverbänden) getragen. Sie sind wirtschaftliche Unternehmen, die im Wettbewerb mit anderen Geldinstituten wie den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken stehen.

Die Sparkassen in Bayern erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Als Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleisten sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit Finanzdienstleistungen.

Als Anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen die Sparkassen nicht nur der für alle Banken geltenden Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht, sondern auch einer landesrechtlichen Rechtsaufsicht, die von den Bezirksregierungen ausgeübt wird.

Die Aufsicht der Regierungen erstreckt sich darauf, dass die Sparkassen die sparkassenrechtlichen Vorschriften und Verwaltungsanordnungen des bayerischen Landesrechts beachten und einhalten. Sie ist als reine Rechtsaufsicht ausgestaltet und darf nur im so genannten öffentlichen Interesse tätig werden. Daher darf sie nicht einschreiten, wenn ein Verbraucher seine Anliegen auch in einem Verfahren vor den Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgerichten geltend machen kann.

    Hinweise

    Für den Verbraucherschutz in Sparkassenangelegenheiten gibt es drei Anlaufstellen:

    • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): umfassende Hinweise zum Verbraucherschutz
    • Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV): Informationen zur Verbraucherschlichtungsstelle 

    • Beschwerdestelle Bausparkasse: Informationen zur internen Beschwerdeabteilung der LBS Süd; sollte keine Einigung erzielt werden, kann ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), einem unabhängigen und neutralen Streitschlichter, eingeleitet werden 

    Rechtsgrundlagen

    Weiterführende Links

    Verwandte Lebenslagen

    Zuständiges Amt

    Regierung von Niederbayern
    Regierungsplatz 540
    84028 Landshut
    +49 871 808-01
    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
    Stand: 01.01.1970

    Kontakt

    Stadtverwaltung 
    Grafenau

    Rathausgasse 1
    94481 Grafenau
    08552 9623-0
    08552 9623-710
    E-Mail schreiben

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Donnerstag
      08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
    • Freitag
      08:30 Uhr bis 12:00 Uhr