Dienstleistungen
DigitalPakt Schule 2019 bis 2024, Übermittlung des Verwendungsnachweises für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
Schulen, die eine Förderung für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur (dBIR) beantragt haben, können den Verwendungsnachweis an die zuständige Regierung übermitteln.
Beschreibung
Zweck
Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.
Gegenstand
Für die Herstellung optimaler Bedingungen für das digitale Lernen und Lehren kann mit Hilfe der Fördermittel die digitale Schulhausvernetzung (einschl. WLAN-Infrastruktur) aufgebaut bzw. verbessert, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufgebaut bzw. weiterentwickelt sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und in gewissem Umfang schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschafft werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind
- Ausgaben für IT-Ausstattung,
- Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
- bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
- investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.
Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 ist je Schulaufwandsträger festgelegt (= Höchstbetrag der staatlichen Förderung Anlage zur dBIR) (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Voraussetzungen
Um Fördermittel schulische Investitionsmaßnahmen zu erhalten, ist ein schuleigenes Medienkonzept notwendig, welches alle Maßnahmen der Medienbildung einer Schule (fachlich-pädagogisches Einsatzkonzept, Fortbildungsplanung, Ausstattungsplan) enthält. Außerdem aktualisieren die Schulen einmal je Quartal ihre Daten in der Umfrage zur IT-Ausstattung bayerischer Schulen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP).
Verfahrensablauf
Da der Bewilligungszeitraum mittlerweile abgeschlossen ist, können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Alle Verwendungsnachweise sind spätestens bis zum 16.05.2025 per E-Mail bei der zuständigen Regierung einzusenden.
Hinweise
In der Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR) ist eine generelle Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ab dem 17.05.2019 erteilt worden (zeitgleich zum Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024).
Fristen
Die Antragsfrist endete gemäß aktueller Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR - schulische Maßnahmen) am 30.06.2022.
Der Bewilligungszeitraum endete am 16.05.2024.
Die Frist zur Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises endet am 16.05.2025.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Bereitstellung von Lehrerdienstgeräten - Richtlinie zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten - Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ (SoLD)
- Digitalbudget - Digitale Klassenzimmer für Bayerns Schulen
- DigitalPakt Schule - Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen
- DigitalPakt Schule - Förderrichtlinie zum „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe)
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr