Dienstleistungen
Handwerk, Beantragung der Ausstellung einer Ehrenurkunde
Beschreibung
Selbständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften können bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu herausragenden Betriebsjubiläen eine Ehrenurkunde beantragen.
Für Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben können vom Arbeitgeber ab einer bestimmten, ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit Ehrenurkunden bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.
Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener, ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungs- oder anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation kann für den Ehrenamtsträger eine Ehrenurkunde bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt bzw. durch die zuständige Handwerkskammer verliehen werden.
Selbständigen und nicht selbständigen Handwerkern, in Ausnahmefällen auch Nichthandwerkern, können verschiedene Auszeichnungen verliehen werden.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Ihres Meisterbriefs oder der Prüfungsurkunde
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Kammerinterne Regelung über die Verleihung von Ehrenurkunden der jeweiligen Handwerkskammer
Regionale Ergänzung - Beantragung der Ausstellung einer Ehrenurkunde
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Zuständiges Amt
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Grafenau
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