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Dienstleistungen

Straßenausbaupauschalen, Festsetzung

Nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge werden die Gemeinden bei Straßenausbaubeitragsmaßnahmen mit neuen staatlichen Zuweisungen in Form von Straßenausbaupauschalen unterstützt.

Beschreibung

Gemeinden erhalten zu Straßenausbaubeitragsmaßnahmen im Sinn des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 Kommunalabgabengesetz (Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung) pauschale Zuweisungen in Form von Straßenausbaupauschalen. Die Mittel dürfen auch für investive Maßnahmen an Erschließungsanlagen verwendet werden, bei denen am 1. April 2021 seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind.

Die Mittel für die Straßenausbaupauschalen werden nach dem Verhältnis der Sied­lungsflächen verteilt; die maßgebenden Siedlungsflächen werden dem Statistischen Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik "Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung" entnommen, der jährlich fortgeschrieben wird.

Die Mindestpauschale beträgt 10.000 Euro.

Für die Festsetzung der Straßenausbaupauschalen ist das Landesamt für Statistik (Festsetzungsbehörde) zuständig.

Verfahrensablauf

Das Landesamt für Statistik setzt die Straßenausbaupauschalen fest. Die Mittel werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres ausbezahlt.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
+49 911 98208-0
+49 911 98208-6131
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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