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Dienstleistungen

Grundbuch, Beantragung einer Namensänderung oder Umfirmierung

Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.

Beschreibung

Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.

Voraussetzungen

Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.

Ein möglicher Nachweis ist:

  • Eheurkunde,
  • beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
  • Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
  • aktueller Handelsregisterauszug.

Kosten

Eine Namensänderung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Amtsgericht Freyung
Geyersberger Str. 1
94078 Freyung
+49 8551 970-0
+49 8551 970-160
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr