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Dienstleistungen

Schlepp- und Reklameflüge, Beantragung einer Erlaubnis

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.

Beschreibung

Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis kann erteilt werden,

  • wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
  • das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
  • nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
  • die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.

Hinweise

Reklameflüge, bei denen die Reklame nur in der Beschriftung des Luftfahrzeugs besteht, bedürfen keiner Erlaubnis.

Fristen

1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug

Erforderliche Unterlagen

  • Schleppberechtigung
  • Nachweis über geeichten Barographen
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt

Kosten

60,00 - 260,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr