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Dienstleistungen

Tierische Nebenprodukte, Beantragung der Betriebszulassung

Betriebe zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, benötigen je nach Tätigkeit ggf. eine Zulassung mit Zuweisung einer individuellen Zulassungsnummer.

Beschreibung

Die rechtlichen Regelungen zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten betreffen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von verendeten Tieren und die Behandlung oder Entsorgung von anderen tierischen Nebenprodukten (vom Tier stammende Teile und Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet bzw. bestimmt sind) insbesondere zur Verhinderung von Tierseuchen bzw. zur Abgrenzung zu zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln. Diese Stoffe sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.

Grundsätzlich besteht eine Erfassungspflicht für alle Verwender von Tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten hieraus. Auf Antrag des Unternehmers sind die Betriebe bzw. Tätigkeiten zuzulassen bzw. zu registrieren. Dieses Dokument beschreibt ausschließlich die Zulassung von Betrieben.

Verfahrensablauf

Das Zulassungsverfahren beginnt mit Einreichung der Unterlagen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) oder Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV), die eine Vorprüfung durchführt. Sofern der Zulassungsantrag nicht direkt an die zuständige Zulassungsbehörde (z.B. Regierung) übermittelt wurde, wird dieser dorthin weiterleitet.

Nach Antragstellung und Vorprüfung erfolgt eine Ortsbesichtigung zur Überprüfung, ob die im jeweiligen Einzelfall relevanten Anforderungen erfüllt sind.

Bei der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen eines Betriebs kann die zuständige Behörde tierärztliche Sachverständige hinzuzuziehen. Die Zuziehung weiterer, nicht-tierärztlicher Sachverständiger ist möglich.

Das Verwaltungsverfahren wird durch Erlass eines Zulassungsbescheides abgeschlossen.
Mit der Zulassung erhält der Betrieb eine individuelle, veröffentlichte Zulassungsnummer für TNP (Tierische Nebenprodukte)-Betriebe, die ihn auch in den Handelspapieren und verpflichtenden Aufzeichnungen im Handelsverkehr identifiziert.

Fristen

Ohne Zulassung darf eine zulassungspflichtige Tätigkeit nicht aufgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Anlagen sind jeweils zweifach zusammen mit dem Zulassungsantrag bei der zuständigen Regierung einzureichen:
    • Betriebsspiegel für TNP-Betriebe (Formblatt siehe unter "Formulare")
    • Lageplan
    • Gebäudegrundrissplan
    • Unterlagen zur Benennung der Raumnutzung;
      ggf. maßstabsgetreuer Betriebsplan mit Material- und Personalfluss (ggf. D

Kosten

50 bis 5.000 Euro
Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Gebühren stützt sich auf Art. 1, 2 u. 6 des Kostengesetzes (KG) i.V.m. 7.IX.14/Nr.1.4 ff des Kostenverzeichnisses

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Landratsamt Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
+49 8551 57-0
+49 8551 57-4507
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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