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Dienstleistungen

Sehteststellen, Beantragung der amtlichen Anerkennung

Die zuständige Regierung erteilt die Anerkennung für Sehteststellen. Inhaber dieser Anerkennung sind berechtigt, Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchzuführen.

Beschreibung

Wer Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte und nicht schon nach den Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung als amtlich anerkannte Sehteststelle gilt, bedarf gem. § 67 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) der Anerkennung durch die jeweilige Regierung. Als amtlich anerkannt gelten gem. § 67 Abs. 4 und 5 FeV Betriebe von Augenoptikern, Begutachtungsstellen für Fahreignung, Ärzte des Gesundheitsamts oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Amtlich anerkannte Sehteststellen dürfen Sehtests durchführen und Sehtestbescheinigungen ausstellen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T bei einer Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden müssen.

Voraussetzungen

  1. Der Antragsteller muss seine Zuverlässigkeit nachweisen.
  2. Geschultes Personal für die Durchführung der Sehtests muss vorhanden sein.
  3. Ein Sehtestgerät gemäß der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013 sowie als Sehteststelle geeignete Räumlichkeiten müssen vorhanden sein.
  4. Eine regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung muss gewährleistet sein.

Verfahrensablauf

Ein Antrag mit allen Nachweisen ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Über das von den Regierungen hierzu angebotene Online-Verfahren kann nicht nur die amtliche Anerkennung einer Sehteststelle online beantragt werden, sondern auch bei vorhandener Anerkennung eine Verlängerung sowie Änderungen/Ergänzungen der Anerkennung. Zudem kann hiermit die Aufgabe der Tätigkeit online angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • einfaches Führungszeugnis des Antragstellers, nicht älter als drei Monate
  • Nachweis der geforderten Sachkunde des Sehtestpersonals
  • Nachweis über Sehtestgerät gemäß DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013
  • Bestätigung eines Arztes, dass er die Aufsicht übernimmt
  • Unterlagen zu den als Sehteststelle vorgesehenen Räumlichkeiten.

Kosten

Rahmengebühr: 51,10 bis 307,00 €

Rechtsgrundlagen

Regionale Ergänzung - Sehteststellen, Beantragung der amtlichen Anerkennung

Online Verfahren

Regierung von Niederbayern

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Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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