Dienstleistungen
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS), Vollzug von Einstellungen im Beamtenverhältnis
Für den Vollzug von Einstellungen von Lehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschule und Berufsoberschulen) sind die Regierungen zuständig.
Beschreibung
Der konkrete Einstellungsvollzug (z. B. Ernennungen, Ausstellung von Urkunden, Durchführung) obliegt den Regierungen.
Vor einer Einstellung in den bayerischen Schuldienst, insbesondere als Beamtin / Beamter, ist eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung vorzunehmen.
Eine Einstellung erfolgt nur zu Beginn des neuen Schuljahres.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Auszug aus dem Strafgesetzbuch - Anlage zur Niederschrift über Verpflichtung
- Formularcenter des Landesamtes für Finanzen
- Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten im Bereich der beruflichen Schulen
- Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten und -verfahren an den Mittelschulen
- Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten und -verfahren im Bereich Grundschule
- Informationen zu Stellen an Förderschulen
- Merkblatt zur Beantragung eines „erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)“
- Merkblatt: Anwärterbezüge und Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Studienreferendarinnen/Studienreferendare, Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsanwärter sowie für Fachlehreranwärterinnen/Fachlehreranwärter (ohne Gymnasium/Realschule)
Regionale Ergänzung - Datenschutzerklärung - Einstellung in den staatlichen Schuldienst
Weiterführende Links
Regierung von Niederbayern
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Differenzierungskräfte an Förderschulen, Beantragung der Einstellung
- Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS), Beantragung der Anerkennung förderlicher hauptberuflicher Zeiten
- Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen), Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses
Zuständiges Amt
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
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Grafenau
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