Dienstleistungen
Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS), Ernennung
Verbeamtetes Personal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ausgenommen FOS/BOS) wird von der zuständigen Regierung ernannt.
Beschreibung
Die Regierungen sind zuständige Ernennungsbehörden für das verbeamtete Personal an Grund-, Mittel-, Förderschulen, Schulen für Kranke sowie an beruflichen Schulen (ausgenommen Schulleiter/innen und Schulleiterstellvertreter/innen an beruflichen Schulen sowie Beamte und Beamtinnen an Beruflichen Oberschulen/Fachoberschulen). Zuständige Ernennungsbehörde für Schulleiter und Schulleiterinnen sowie für deren ständige Vertreter und weitere ständige Vertreter an beruflichen Schulen ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Ernennungen erfolgen durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde zur Begründung (Einstellung) eines Beamtenverhältnisses, zur Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und bei einer Beförderung bzw. Rückernennung.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Hinweise
Die Ernennungen erfolgen nicht „auf Antrag“.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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