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Dienstleistungen

Moorrenaturierung, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Renaturierung von Mooren.

Beschreibung

Moore stellen wichtige Kohlenstoffdioxidspeicher dar. Zweck der Förderung ist die Erhaltung, die Optimierung, sowie die Wiederherstellung von Mooren.

Ein wesentliches Ziel der Moorrenaturierung ist die Wiederherstellung der Funktion von Mooren als CO2-Speicher. Gleichzeitig werden die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten nachhaltig gesichert und geschützt.

Gefördert wird der Flächenankauf, die Erstellung von Renaturierungskonzepten sowie die Umsetzung von Projekten zur Wiedervernässung der Moore.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Naturparke, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände und private Eigentümer.

Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die natürliche Moorentwicklung und das Torfwachstum zu fördern und wiederherzustellen.

Verfahrensablauf

Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR).

Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht. Es können auch Anträge in Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden für mehrjährige Projekte (max. vier Jahre) gestellt werden.

Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).

Fristen

Antragsfristen bestehen bei Moorrenaturierungsmaßnahmen nicht.

Bearbeitungsdauer

Maßnahmen werden zügig bearbeitet, abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln im jeweiligen Jahr.

Erforderliche Unterlagen

  • Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

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Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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