Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Dienstleistungen

Gesetzliche Kranken- und Pflegekasse, Beantragung der Genehmigung für organisatorische Maßnahmen und Satzungen

Organisatorische Maßnahmen und Satzungen von gesetzliche Kranken- und Pflegekassen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Beschreibung

Die Oberversicherungsämter sind im Bereich der Sozialversicherung Aufsichtsbehörden über die landesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie über die unter der Aufsicht des Freistaates Bayern stehenden Arbeitsgemeinschaften insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Errichtung, Ausdehnung und Erweiterung von Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie der bei diesen Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen,
  • Vereinigung von Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie der bei diesen Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen,
  • Satzungen der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie der bei diesen Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen, der Kassenverbände nach § 218 SGB V und der Kassenverbände, die bis zum 31. Dezember 1988 nach § 406 der Reichsversicherungsordnung (RVO) gebildet waren,
  • Ausscheiden eines Betriebs aus der gemeinsamen Betriebskrankenkasse und -pflegekasse und Ausscheiden einer Handwerksinnung aus der gemeinsamen Innungskrankenkasse und -pflegekasse
  • Anpassung des Mitgliederkreises von Innungskrankenkassen und -pflegekassen, wenn sich auf Grund von Änderungen des Handwerksrechts der Kreis der Innungsmitglieder einer Trägerinnung verändert,
  • Auflösung von Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie der bei diesen Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen,
  • Schließung von Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie der bei diesen Krankenkassen eingerichteten Pflegekassen

Die erforderlichen Genehmigungen können beim zuständigen Oberversicherungsamt beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr