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Dienstleistungen

Ganztagsangebote, Abschluss von Verträgen mit Einzelpersonen

Die Regierungen schließen zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts Verträge mit Einzelpersonen ab.

Beschreibung

Die Bereitstellung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote und somit auch der Ausbau schulischer Ganztagsangebote zählen zu den zentralen bildungs- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Zur Umsetzung des pädagogischen Ganztagskonzepts besteht die Möglichkeit, neben Kooperationsverträgen mit freien Trägern Einzelpersonen im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) einzustellen.

Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger und ggf. in Abstimmung mit dem Kooperationspartner auch Einzelpersonen für Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten einsetzen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zwischen der Einzelperson und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, begründet. Eingruppierung, Einstellung und Vertragsschluss übernimmt die jeweilige Regierung.

 

Voraussetzungen

Genehmigung des pädagogischen Konzepts zur Ganztagsschule und Vorliegen der Genehmigungs- bzw. Fördervoraussetzungen gemäß kultusministerieller Bekanntmachung (KMBek) zur entsprechenden Ganztagsschulform.

Hinweise

Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Schul(aufwands)träger die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote in den offenen und gebundenen Ganztagsangeboten ganz oder teilweise einem freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner übertragen. Hierzu wird an staatlichen Schulen auf Vorschlag der Schulleitung ein Kooperationsvertrag zwischen dem freien Träger bzw. der Kommune und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die jeweils zuständige Regierung, geschlossen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".

Fristen

Die Unterlagen sind frühestmöglich an die Regierung zu senden.

Erforderliche Unterlagen

  • Für den Abschluss von TV-L-Einzelverträgen im gebundenen oder offenen Ganztag benötigt die zuständige Regierung bei Ersteinstellung verschiedene Unterlagen (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):
    • Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages (von der Schule auszufüllen)
    • Erklärung der/des Beschäftigten – Persönliche Angaben (2-fach)
    • Erklärung der/des Beschäftigten (zu Vorstrafen usw.)
    • Antrag von tariflichen Beschäftigt
    • Bei Weiterbeschäftigung benötigt die zuständige Regierung folgende Unterlagen (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):
      • Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages (von der Schule auszufüllen)
      • Erklärung der/des Beschäftigten – Persönliche Angaben
      • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei erneuter Beschäftigung
      • Antrag von tariflichen Beschäf

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung - Datenschutzerklärung - Einstellung in den staatlichen Schuldienst

Weiterführende Links

Regierung von Niederbayern

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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