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Dienstleistungen

Unterrichtsausfall bei tariflich beschäftigten Lehrkräften, Mitteilung durch die Schule

Fällt aus Gründen, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, der Unterricht an Grund-, Mittel-, Förder- und Beruflichen Schulen (ohne FOS und BOS) aus, so ist das der zuständigen Regierung zu melden.

Beschreibung

Unterrichtsausfälle, die nicht schulorganisatorisch bedingt sind, können zu einer unbezahlten Freistellung der tariflich beschäftigten Lehrkraft führen. Mit dem Vordruck unter "Formulare" sind von den Schulen sämtliche ausgefallenen Unterrichtsstunden dieser Lehrkräfte mitzuteilen, deren Ausfall nicht von der Schule veranlasst wurde (z. B. "Hitzefrei") und die nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit beruhen.

Es kann sich hier um Unterrichtsausfall wegen Mutterschutz, Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung oder sonstigen Unterrichtsausfall handeln.

Bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, die in Zusammenhang mit der Unterrichtserteilung stehen, wird bezahlte Arbeitsfreistellung gewährt, bei der Teilnahme an sonstigen Fortbildungsveranstaltungen ohne Bezug zum Unterricht oder bei sonstigem Ausfall wird die unbezahlte Arbeitsfreistellung durch einen entsprechenden Entgelteinbehalt geregelt.

Sonstiger Unterrichtsausfall entsteht, wenn z. B. die Schulleitung ausnahmsweise außerhalb der Schulferien kurzfristig Urlaub gewährt oder die Lehrkraft wegen anderweitiger beruflicher Verpflichtungen ausnahmsweise unbezahlte Arbeitsbefreiung benötigt.

Verfahrensablauf

Die Schule meldet den Unterrichtsausfall an die Regierung. Grund- und Mittelschulen melden die Ausfälle über das Staatliche Schulamt. Die Regierung prüft ob eine Entgeltpflicht besteht, wenn nicht, wird die Rückforderung des Wertes der ausgefallenen Stunden veranlasst.

Fristen

sofort nach Stundenausfall

Erforderliche Unterlagen

  • bei Teilnahme an Fortbildungsveranstaltung: Einladungsschreiben, aus dem das Fortbildungsthema ersichtlich ist
  • bei Mutterschutz:
    • Ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Niederkunftstermin
    • Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt (Kopie)
    • Dienstbeendigungsanzeige (wird nachgereicht)

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Staatliches Schulamt im Landkreis Freyung-Grafenau
Stadtplatz 1
94078 Freyung
+49 8551 57-216
+49 8551 57-265
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

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Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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