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Dienstleistungen

Lehrrettungswachen für die Notfallsanitäter-Ausbildung, Beantragung der Genehmigung

Rettungswachen, die Notfallsanitäter ausbilden, müssen von der Regierung staatlich genehmigt werden.

Beschreibung

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen sich nur solche Rettungswachen an der Notfallsanitäter-Ausbildung beteiligen, die aufgrund ihrer Einrichtung, ihres Personals und der Anzahl ihrer Einsätze in der Lage sind, die praktische Ausbildung ordnungsgemäß durchzuführen. Dies wird von der jeweils zuständigen Regierung überprüft und die Rettungswache bei Vorliegen aller Voraussetzungen als Lehrrettungswache genehmigt.

Voraussetzungen

Die Lehrrettungswache muss

  • über ein ausreichend hohes Einsatzaufkommen,
  • über qualifizierte Praxisanleiter als Verantwortliche für die praktische Ausbildung und
  • über Fahrzeuge des Rettungsdienstes verfügen, die mit den entsprechend den Empfehlungen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern notwendigen Geräten und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet sind.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich bei der für die Rettungswache örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung als Lehrrettungswache.

Hinweise

Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Kosten

Verwaltungsgebühr für jede genehmigte Lehrrettungswache: 100 Euro

Rechtsgrundlagen

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Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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