Dienstleistungen
Luftfahrzeuge von Ausbildungseinrichtungen, Anmeldung und Abmeldung
Zugelassene Ausbildungseinrichtungen müssen der zuständigen Behörde ein Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge vorlegen. Bei Aufnahme von weiteren Luftfahrzeugen in die Ausbildungsflotte ist dem Luftamt gegenüber eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Beschreibung
Wenn eine zugelassene Ausbildungseinrichtung (ATO) "neue" oder zusätzliche Luftfahrzeuge im Rahmen der Ausbildung einsetzen möchte, sind diese der zuständigen Behörde gegenüber näher zu bezeichnen. Sie werden in das Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge (Anlage 3 zum ATO-Zeugnis) aufgenommen.
Die notwendigen Angaben und im Falle der Anmeldung vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus dem Formblatt unter "Formulare".
Wenn ein Luftfahrzeug nicht mehr im Rahmen der Ausbildung eingesetzt wird, muss es abgemeldet werden. Es wird dann aus der Anlage 3 zum ATO-Zeugnis gelöscht.
Verfahrensablauf
Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen bei dem zuständigen Luftamt einzureichen.
Hinweise
"Neue" Luftfahrzeuge dürfen erst dann zur Ausbildung verwendet werden, wenn das Luftamt diese in die Anlage 3 zum ATO-Zeugnis aufgenommen hat.
Erforderliche Unterlagen
- Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular unter "Formulare".
Kosten
100,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Regionale Ergänzung - Luftfahrzeuge von Ausbildungseinrichtungen, Anmeldung und Abmeldung
Online Verfahren
Regierung von Oberbayern
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr