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Dienstleistungen

Schwangerenberatung, Beantragung einer freiwilligen zusätzlichen Förderung durch staatlich anerkannte Beratungsstellen

Der Freistaat Bayern fördert den Betrieb einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Beschreibung

Zweck

Zweck der Förderung ist die Sicherstellung eines ausreichenden pluralen Angebots wohnortnaher Beratungsstellen.

Gegenstand

Förderfähig sind die nach Art. 12 Abs. 1 Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerG) staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen mit festgelegtem Einzugsbereich im Freistaat Bayern.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Träger der Schwangerenberatungsstellen, soweit sie die Voraussetzungen nach Art. 17 BaySchwBerG erfüllen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die für den Betrieb einer anerkannten Beratungsstelle notwendigen Personal- und Sachausgaben entsprechend dem BaySchwBerG und der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) in der jeweils geltenden Fassung.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben einer Schwangerenberatungsstelle gewährt.

Voraussetzungen

Die staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen müssen die Voraussetzungen des Art. 16 BaySchwBerG erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:

  • staatliche Anerkennung,
  • Mindestbesetzung,
  • Beiziehung Psychologen, Arzt, Juristen,
  • Öffnungszeiten,
  • jährlicher Tätigkeitsbericht,
  • keine Zusammenarbeit mit Abbruchseinrichtungen.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung und Verwendungsnachweisprüfung erfolgt bei der Regierung von Mittelfranken.

Fristen

Der Antrag ist bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres einzureichen.

Rechtsgrundlagen

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Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr