Dienstleistungen
Ausstellungen im Bereich der Bildenden Kunst, Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung von Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchführen.
Beschreibung
Gegenstand und Zweck der Förderung
Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen eine Förderung beantragt werden.
Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
+49 89 2186-0
+49 89 2186-2800
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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