Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Dienstleistungen

Gleichstellungsbericht, Erstellung

Die Bayerische Staatsregierung berichtet dem Bayerischen Landtag alle fünf Jahre über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Beschreibung

Die Staatsregierung berichtet dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Durchführung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG). Diese Vorgabe ist in Art. 21 BayGlG gesetzlich geregelt.

Der Siebte Bericht wird voraussichtlich im Herbst 2025 im Bayerischen Landtag vorgestellt und anschließend veröffentlicht. Er bilanziert detailliert die tatsächliche Erreichung der Ziele des BayGIG zum 31.12.2023 sowie die Entwicklung seit den vorangegangenen Berichten.

Wichtige Themen des Berichts sind Frauen in Führungspositionen und Teilzeit in Führungspositionen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstr. 9
80797 München
+49 89 1261-01
+49 89 1261-1122
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr