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Dienstleistungen

Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

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Zuständiges Amt

Stadt Grafenau - Zentrale Steuerung
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
+49 8552 9623-12
+49 8552 9623-912

Ansprechpartner

Josef Luksch
08552/9623-13
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

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Grafenau

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08552 9623-0
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