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Dienstleistungen

Kommunale öffentliche Einrichtungen, Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Stadt Grafenau - Zentrale Steuerung
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
+49 8552 9623-12
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Ansprechpartner

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08552/9623-13
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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