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Dienstleistungen

Öffentlicher Personennahverkehr, Beantragung einer Infrastrukturförderung

Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zum Bau und Ausbau der in Art. 2, Nrn. 2 bis 4, Nr. 5 Halbsatz 2, Nr. 6 (Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe) und Art. 8 Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genannten Vorhaben (Infrastrukturförderung), soweit diese Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (Art. 1 und 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)) in Bayern dienen. 

Befristet bis 31.12.2026 gewährt der Freistaat gem. Art. 13 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayFAG für bauliche Maßnahmen der Gemeinden und Landkreise zur Herstellung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Zuwegung Zuwendungen.

Gegenstand

Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Öffentlichen Personennahverkehr werden der schienen- und straßenbezogen Bau oder Ausbau von Verkehrswegen, Umsteigeparkplätze und Haltestellen, Omnibusbetriebshöfe, zentrale Werkstätten, Fahrradabstellanlagen, Verkehrsleitsysteme und Beschleunigungsmaßnahmen gefördert, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.

Zuwendungsfähige Kosten

Die zuwendungsfähigen Kosten sind vom Einzelfall abhängig.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung (Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung) gewährt.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss 

  • zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein, 
  • in einem Generalverkehrsplan oder gleichwertigen Plan vorgesehen sein, 
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein, 
  • mit städtebaulichen Maßnahmen, die gegebenenfalls betroffen sind, abgestimmt sein, 
  • Belange von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen und 
  • die Finanzierung muss gewährleistet sein.

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zweckverbände, öffentliche und private Unternehmen, soweit die Vorhaben dem ÖPNV dienen.

Ausschlusskriterien:

Das Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Regierungen einzureichen.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Antragseingang möglich

Erläuterung:

Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn setzt voraus, dass nach dem Ergebnis einer mindestens überschlägigen Prüfung

  • das Vorhaben hinsichtlich Planung und Ausführung den Anforderungen und den sonstigen Fördervoraussetzungen entspricht,
  • die Finanzierung einschließlich der Zwischenfinanzierung für die erwartete Zuwendung grundsätzlich gesichert ist und
  • die Belastung künftiger Haushalte sich im Falle einer späteren Förderung unter Berücksichtigung der Finanzierungsleistungen des Vorhabenträgers in angemessenem Umfang hält.

Das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben trägt allein der Vorhabenträger.

Fristen

Der Antrag muss bis 01.12.2025 gestellt werden.Periodisch: jeweils bis zum bis 1. Dezember für das Folgejahr.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag zur Gewährung von Abschlagszahlungen auf Hilfen für den Ausbildungsverkehr nach Art. 24 BayÖPNVG
    • Nahverkehrspläne: Oder gleichwertige Pläne, soweit sie der Regierung noch nicht vorliegen.
    • Erläuterungsbericht: Ausführliche Da

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

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  • Freitag
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