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Dienstleistungen

Entschädigung für Strafverfolgung, Entscheidung

Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.

Beschreibung

Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Generalstaatsanwaltschaft München
Karlstraße 66
80335 München
+49 89 5597-08
+49 9621 96241-0392
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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