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Dienstleistungen

Eichwesen, Anzeige der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte

Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 MessEG ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben.

Beschreibung

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf. Seit dem 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen. Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.

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Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Wittelsbacherstr. 14
83435 Bad Reichenhall
+49 8651 974767-0
+49 8651 974767-99
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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Grafenau

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