Dienstleistungen
Eichwesen, Anzeige der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte
Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 MessEG ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben.
Beschreibung
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf. Seit dem 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen. Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.
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Zuständiges Amt
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Wittelsbacherstr. 14
83435 Bad Reichenhall
+49 8651 974767-0
+49 8651 974767-99
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
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Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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