Dienstleistungen
Körperverletzung, Anzeigenerstattung durch Opfer
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.
Beschreibung
Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.
Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.
Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.
Fristen
In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
kostenlose Anzeigenerstattung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Polizeiinspektion Grafenau
Pfarrer-Rankl-Straße 3
94481 Grafenau
+49 8552 9606-0
+49 8552 9606-40
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr