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Dienstleistungen

Kraftfahrzeugkennzeichen, Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit

Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.

Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Prüfbericht im Original über die letzte Hauptuntersuchung
  • auf Verlangen der Zulassungsbehörde; Versicherung an Eides statt des Fahrzeughalters
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • ggf. noch vorhandenes Kennzeichenschild

Kosten

  • Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben.
  • Kosten für neue Kennzeichenschilder

Rechtsgrundlagen

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Zuständiges Amt

Landratsamt Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
+49 8551 57-0
+49 8551 57-4507
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
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