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Dienstleistungen

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Beantragung der Anerkennung

Beschreibung

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer. Als Rechtsform sind alle europäischen Gesellschaften, Gesellschaften nach deutschem Recht oder Gesellschaften nach dem Recht eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat zugelassen. Zu beachten ist, dass die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafter Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen oder in einem anderen EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat zugelassene Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüferinnen sein müssen.

Voraussetzungen

Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens können Sie in den Merkblättern nachlesen, die Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer finden.

Verfahrensablauf

Bevor Sie den Antrag auf Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stellen, wird empfohlen den Entwurf des Gesellschaftsvertrages bei der Wirtschaftsprüferkammer zur Durchsicht einzureichen. Daraufhin kann die ggf. erforderliche notarielle Beurkundung vorgenommen werden. Danach stellen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der Wirtschaftsprüferkammer und fügen die erforderlichen Nachweise bei. Für den Antrag können Sie das auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer erhältliche Formular verwenden. Sobald die Wirtschaftsprüferkammer festgestellt hat, dass alle Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen, erteilt sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Nach der Eintragung im Handels- bzw. Partnerschaftsregister erkennt die Wirtschaftsprüferkammer die Gesellschaft als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch Ausstellung einer Anerkennungsurkunde an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Dauer des Eintragungsverfahrens im Handels- bzw. Partnerschaftsregister ab. Es wird empfohlen, insgesamt zwei Monate einzukalkulieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages.
    • Den Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (vorläuf

Kosten

EUR 1.050

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstr. 26
10787 Berlin
+49 30 726161-0
+49 30 726161-287
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
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