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Dienstleistungen

Rechtsdienstleistungen, Registrierung bei vorübergehender Erbringung durch EU-Bürger

Vor der erstmaligen Erbringung vorübergehender und gelegentlicher Rechtsdienstleistungen in Deutschland müssen Sie sich beim Bundesamt für Justiz anmelden.

Beschreibung

Alle Dienstleister (natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften), die rechtmäßig zur Ausübung eines registrierungsfähigen Berufs (Inkassodienstleister, Rentenberater und Rechtskundiger in einem ausländischen Recht) oder eines vergleichbaren Berufs in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niedergelassen sind, dürfen diesen Beruf mit denselben Befugnissen wie eine hier registrierte Person in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben (vorübergehende Rechtsdienstleistungen).

 

Voraussetzungen

Vor der erstmaligen Erbringung vorübergehender Rechtsdienstleistungen in Deutschland müssen Sie sich beim Bundesamt für Justiz anmelden. Die Meldung müssen Sie jährlich wiederholen, wenn Sie nach Ablauf eines Jahres erneut vorübergehende Rechtsdienstleistungen in Deutschland erbringen wollen.

Wenn der Beruf oder die Ausbildung in Ihrem Herkunftsstaat reglementiert sind, dürfen Sie nach der Anmeldung die Tätigkeit in Deutschland bereits ab dem Zeitpunkt der rechtmäßigen Niederlassung in Ihrem Herkunftsstaat ausüben.

Wenn weder der Beruf noch die Ausbildung zu diesem Beruf in Ihrem Herkunftsstaat reglementiert sind, dürfen Sie die Tätigkeit in Deutschland erst dann vorübergehend ausüben, wenn Sie den Beruf im Herkunftsstaat während der vorangegangenen zehn Jahre mindestens ein Jahr ausgeübt haben und die Anmeldung erfolgt ist.

Verfahrensablauf

Sobald dem Bundesamt für Justiz Ihre Anmeldung vorliegt, nimmt dieses Ihre vorübergehende Registrierung vor und veranlasst die öffentliche Bekanntmachung im Rechtsdienstleistungsregister.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die vorübergehende Registrierung wird vorgenommen, sobald dem Bundesamt für Justiz Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung der vorübergehenden Tätigkeit
  • Nachweis über die rechtmäßige Ausübung des Berufs im Niederlassungsstaat und ggf. Tätigkeitsnachweis
  • Information zum Versicherungsschutz (Berufshaftpflichtversicherung)
  • Angaben zur Berufsbezeichnung

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn
+49 22899 410-40
+49 22899 410-5050
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

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Grafenau

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94481 Grafenau
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08552 9623-710
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