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Dienstleistungen

Eltern- und Familienbildung am Wochenende, Beantragung einer Zuwendung

Wenn Sie zusammen mit Ihren Kindern an einem Wochenendseminar teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung beantragen.

Beschreibung

Zweck

Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich grundsätzlich an alle Eltern. Sie bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen.

Gegenstand

Gefördert werden Wochenendangebote der Eltern- und Familienbildung, die Eltern, Alleinerziehenden, Pflegeeltern und werdenden Eltern durch Seminare, Vorträge oder vergleichbare Veranstaltungen praxisnahe Informationen, Beratung und Unterstützung vermitteln. Für Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende, die als Wochenendseminare (Freitag, Samstag, Sonntag) durchgeführt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung gewährt werden. 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Privatpersonen: - Mütter, Väter, Alleinerziehende, oder werdende Eltern - Pflegeeltern - Großeltern (in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit der Eltern)

Zuwendungsfähige Kosten

Antragsberechtigt sind Privatpersonen: Mütter, Väter, Alleinerziehende, oder werdende Eltern; Pflegeeltern; Großeltern (in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit der Eltern)

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die staatliche Zuwendung beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 EUR für jedes berücksichtigungsfähige Kind und bis zu 30,50 EUR für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen.

Die staatlichen Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Voraussetzungen

  • Außerdem gelten folgende Voraussetzungen:
  • Der Hauptwohnsitz der Familie ist in Bayern. 
  • Es handelt sich um ein Wochenendseminar für Eltern, Pflegeeltern bzw. Elternteile mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird, oder für werdende Mütter bzw. werdende Väter. Wochenendseminare ohne Teilnahme von Kindern sind somit nur bei werdenden Eltern förderfähig. 
  • Ein getrenntlebender Elternteil, der mit seinen Kindern ein entsprechendes Wochenendseminar besuchen möchte, für die der andere Elternteil aber das Kindergeld bezieht, kann grundsätzlich auch für sich und die Kinder die Zuwendung erhalten. Das gleiche gilt für sog. Patchworkfamilien. 
  • Die Bildungswochenenden werden von den Freien Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen veranstaltet. Der Inhalt des Seminars muss sich schwerpunktmäßig auf die Unterstützung der Familien in den besonderen Familienphasen, vor allem vor und nach der Geburt eines Kindes sowie bei Erziehungsproblemen beziehen und von entsprechendem Fachpersonal (Sozialpädagogen, Dipl.-Psychologen und andere, spezifisch geschulte, qualifizierte Fachkräfte) durchgeführt werden. Der zeitliche Rahmen muss mindestens 13 Unterrichtseinheiten umfassen und an den Wochenendtagen Freitag, Samstag und Sonntag stattfinden.
  • Die Einkommensgrenzen und Einkommensberechnungen entsprechen denen der Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten: Richtwerte (Stand 2024):
    • Grundbetrag: 19.000 € (für zwei Elternteile) bzw. 16.500 € (für Alleinerziehende).
    • Plus je Kind: + 4.800 € pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten.
    • Erhöhung: + 4.800 €, wenn ein schwerbehinderter Familienangehöriger (mind. GdB 50) mitreist.

Ausschlusskriterien:

Die Förderung der Teilnahme an Wochenendseminaren ist einkommensabhängig. Das jährliche Nettoeinkommen der Familie muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:

  • für einen alleinstehenden Elternteil (mit einem Kind) 31.000 EUR,
  • für beide Eltern (mit einem Kind) 34.000 EUR,
  • für jedes weitere Kind 4.800 EUR.

Verfahrensablauf

  • Übermitteln Sie den Antrag an das Zentrum Bayern Familie und Soziales. 
  • Nach Eingang des Antrages und der entsprechenden Unterlagen wird der grundsätzliche Anspruch geprüft und Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob eine Zuwendung gewährt wird und ggf. wie hoch diese maximal sein wird. 
  • Zudem erhalten Sie einen Bestätigungsvordruck übersandt, der vom Veranstalter am Ende des Seminars ausgefüllt werden muss. Bitte senden Sie diese Bestätigung umgehend nach Abschluss des Wochenendseminars an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zurück. 
  • Nach Eingang dieser Bestätigung werden die Angaben überprüft, die endgültige Höhe der Förderung festgestellt und die zustehende Zuwendung an Sie ausbezahlt.

(Eine verbindliche Buchung darf nur nach Bestätigung des Antragseingangs durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgen, ohne dass dies für die Förderung schädlich ist. Der Zugang des Zuwendungsbescheides muss nicht mehr abgewartet werden. Eine Förderzusage ist mit der Bestätigung des Antragseingangs jedoch nicht verbunden; diese erfolgt ausschließlich mit dem Zuwendungsbescheid nach Abschluss der erforderlichen.)

Hinweise

Eine verbindliche Buchung darf nun nach Bestätigung des Antragseingangs durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgen, ohne dass dies für die Förderung schädlich ist. Der Zugang des Zuwendungsbescheides muss nicht mehr abgewartet werden. Eine Förderzusage ist mit der Bestätigung des Antragseingangs jedoch nicht verbunden; diese erfolgt ausschließlich mit dem Zuwendungsbescheid nach Abschluss der erforderlichen. 

Die Zuwendung wird nach der Bildungsmaßnahme ausbezahlt. Eine Vorauszahlung oder Abtretung des Zuschusses ist nicht möglich, auch nicht an den Veranstalter oder an eine andere Person.

Fristen

Die Antragsfrist beträgt 3 Woche(n). Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars gestellt werden. Die Auszahlung der Zuwendung kann nur erfolgen, wenn die Bestätigung innerhalb von 3 Monaten nach Ende des bewilligten Seminars eingereicht wurde.

Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Woch(en) bis zu 4 Woch(en) zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Programmheft der Veranstaltung (z.B. Flyer des Veranstalters)
    • Kopie eines aktuellen Kontoauszuges (mit Namen des Kontoinhabers) oder einer Bezügemitteilung zum Nachweis des Kindergeldbezuges (immer erforderlich). Auf dem Kontoauszug müssen

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03
+49 921 605-3903
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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