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Dienstleistungen

Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung

Wenn Sie Ihren Haushalt zeitweise nicht allein bewältigen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Haushaltshilfe bei Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.

Beschreibung

Unter den gleichen Voraussetzungen wie in der Krankenversicherung wird Haushaltshilfe in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt, wenn wegen der Teilnahme an einer Maßnahme zur Rehabilitation eine Unterbringung außerhalb des eigenen Haushalts erfolgt.

Quelle: Sozial-Fibel, 21.10.2022

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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