Dienstleistungen
Standesamtsaufsicht, Durchführung von Aufsichtsprüfungen
Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.
Beschreibung
Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt aus.
In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere
- die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten und die
- die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamtinnen und Standesbeamten.
Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören z. B. auch:
- Prüfung der Personenstandsregister
- Eintragung von Folgebeurkundungen
- Vorbeglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung
- Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren
- Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Landratsamt Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
+49 8551 57-0
+49 8551 57-4507
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr